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Emma64 GmbH Mobiler Pflege- und Betreuungsdienst

Ambulante Betreuungskraft / Haushaltshilfe (w/m/d) in 70182 Stuttgart

  • Betreuungskraft (§43b SGB XI)
  • Minijob
  • Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter
  • Stuttgart, Baden-Württemberg
  • Vor 11 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

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👆🏻 OHNE PAPIERKRAM – kein Anschreiben und kein Lebenslauf.

Das sind wir – Emma64 hinter den Kulissen:

Wir sind ein mobiler Pflege- und Betreuungsdienst in der Region Stuttgart. Wir ermöglichen unseren hilfs- und pflegebedürftigen Kundinnen und Kunden zu Hause zu leben und mitten im Leben zu stehen. Eigenschaften wie Herzenswärme, gute Unterhaltung und angenehme Gesellschaft zeichnen unser inhabergeführtes Unternehmen besonders aus.

Foto: Bernhard Widmann / IHK Stuttgart

Ihre Vorteile bei uns

Sehr gute Bezahlung nach Tarif in Teilzeit oder als Minijobber/in + Zulagen

Optionale Bonuszahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • Geregelte Arbeitszeiten und Urlaubstage
  • Betriebliche Altersversorgung

Keine Nachtschichten und ausgeglichene Work-Life-Balance

  • Intensive Einarbeitung in Ihr Aufgabengebiet in der ambulanten Betreuung
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem hilfsbereiten und empathischen Team
  • Persönliche Weiterentwicklung durch regelmäßige Fortbildungen und echte Aufstiegschancen
  • Sicherer Arbeitsplatz mit Festanstellung im Emma64 Betreuungsteam
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur – wir sind Mitglied im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Fahrzeug für Einsatzfahrten wird Ihnen gestellt

Lernen Sie drei Ihrer neuen Kolleginnen kennen

„Ich bin von Anfang an bei Emma64 dabei und fühle mich in der familiären Atmosphäre sehr wohl. Emma64 ist wirklich einzigartig.“

Spasa

„Für Emma64 habe ich mich entschieden, weil ich hier mein ganzes Potential entdecken und entwickeln kann – unterstützt von einem kollegialen Team.“

Vanessa

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Ihre Aufgaben als Betreuungskraft / Haushaltshilfe (w/m/d)

Unterstützung in der Alltagsorganisation sowie Haushaltshilfe bei unseren Kundinnen und Kunden

Erledigung von Reinigungsarbeiten im Haushalt

  • Begleitung zu Haus- und Fachärzten sowie bei Spaziergängen
  • Zubereiten von Mahlzeiten und Unterstützung beim Einkaufen
  • Das bringen Sie idealerweise mit:
  • Liebe zur Hauswirtschaft und Einfühlungsvermögen zu Senioren

Freundliches Auftreten und gute Umgangsformen

  • Führerschein Klasse B (oder 3) ist von Vorteil
  • Weiterbildung als Betreuungskraft oder Alltagshelfer/in (16 Std./Jahr gemäß § 43b SGB XI) ist von Vorteil

Lass Sie uns schauen, ob wir zueinander passen

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Was Sie noch über den Job als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in wissen sollten:

Was macht man als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in?

Ambulante Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen sind verantwortlich für die soziale Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit demenzbedingten Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen. Zudem unterstützen sie ältere Menschen im häuslichen Umfeld. Die Aufgaben der Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen umfassen die Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, die Begleitung im Alltag und die Gewährleistung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie agieren unterstützend und aktivierend, indem sie beispielsweise Freizeitaktivitäten anbieten, die die Persönlichkeit, Kreativität oder Bewegung fördern. Darüber hinaus übernehmen sie hauswirtschaftliche Aufgaben wie die Zubereitung und Servierung von Mahlzeiten sowie organisatorische Tätigkeiten am Computer. Sie sind sowohl Ansprechpartner für die betreuten Personen selbst als auch für deren Angehörige.

Wo arbeitet man als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in?

Beschäftigungsbetriebe

Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen finden Beschäftigung

in Pflegeeinrichtungen (z. B. Heime, Tagesstätten)

  • bei ambulanten Betreuungsdiensten
  • in Privathaushalten

Arbeitsorte

  • Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen arbeiten in erster Linie
  • in den Räumen der zu betreuenden Personen und Privathaushalten

in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen

  • im Speiseraum
  • Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
  • in Büro- und Besprechungsräumen
  • in der Küche und in Funktionsräumen
  • im Freien

Quelle: BERUFENET ( https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/ )

Welche Voraussetzungen muss man als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in erfüllen?

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungsanbieter legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine berufliche Vorbildung und/oder einschlägige Berufserfahrung bzw. ein Orientierungspraktikum gefordert.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung ggf. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest, der Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs sowie ein Führungszeugnis verlangt.

Quelle: BERUFENET (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Worauf kommt es im Job als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in an?

Anforderungen

  • Verantwortungsbewusstsein (z. B. Sorgen für körperlich eingeschränkte Menschen)
  • Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit (z. B. bei Gesprächen mit den zu betreuenden Menschen sowie deren Angehörigen, Teambesprechungen)
  • Psychische Stabilität (z. B. zur Wahrung einer professionellen Distanz)

Sorgfalt (z. B. beim Dokumentieren von Maßnahmen)

Quelle: BERUFENET (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Was verdient man als Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in?

Das Gehalt einer Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiterin kann je nach Arbeitsort, Erfahrung, Qualifikationen und Beschäftigungsart variieren. Es gibt keine einheitliche Gehaltsstruktur, da die Vergütung von verschiedenen Faktoren abhängt.

In Deutschland liegt das durchschnittliche Bruttogehalt einer Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiterin im stationären Bereich bei etwa 1.800 bis 2.500 Euro pro Monat. Im ambulanten Bereich, also bei der Betreuung von Senioren im häuslichen Umfeld, kann das Gehalt etwas niedriger ausfallen und im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.200 Euro liegen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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